Im November liegen der Allerheiligentag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist darauf hin, dass diese Tage als stille Feiertage geschützt sind. Dies regelt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage in NRW.
Quelle: dortmund.de – Nachrichten