Jugendschöff*innen haben zwar keine juristische Ausbildung, aber eine wichtige Stimme: In Jugendstrafsachen wirken sie an der Hauptverhandlung mit und haben dort die gleiche Verantwortung wie Berufsrichter*innen. (Bildlizenz: stock.adobe.com, Helmut Vogler)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten