Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richter*innen für die Tätigkeit am Dortmunder Amts- und Landgericht gesucht, die sogenannten Schöffinnen*Schöffen. Nach ihrer Wahl haben sie in Gerichtsverfahren mit demselben Stimmrecht wie die Berufsrichter über „nicht schuldig“ oder „schuldig“ angeklagter Personen zu entscheiden. Die nächste Wahl findet im Herbst 2023 für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt. (Bildlizenz: Unsplash / Tingey Injury Law Firm)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten