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Wohnen: Vermieter*innen benötigen ab sofort eine Wohnraum-Identitätsnummer für Kurzzeitvermietungen

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Vor einem Jahr ist das Wohnraumstärkungsgesetz NRW in Kraft getreten. Damit wurde für alle Anbieter*innen einer Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen eine Anmelde- und Registrierungspflicht eingeführt. (Bildlizenz: Stadt Dortmund)

Quelle: dortmund.de – Nachrichten

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