Vor einem Jahr ist das Wohnraumstärkungsgesetz NRW in Kraft getreten. Damit wurde für alle Anbieter*innen einer Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen eine Anmelde- und Registrierungspflicht eingeführt. (Bildlizenz: Stadt Dortmund)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
