In NRW ändert sich die Corona-Schutzverordnung ab dem 2. April. Auch für Dortmund entstehen dadurch neue Regelungen. Die Maskenpflicht soll aber teilweise bestehen bleiben. (Bildlizenz: DSW21)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
In NRW ändert sich die Corona-Schutzverordnung ab dem 2. April. Auch für Dortmund entstehen dadurch neue Regelungen. Die Maskenpflicht soll aber teilweise bestehen bleiben. (Bildlizenz: DSW21)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten