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Corona: Stadt Dortmund hält an Maskenpflicht bei Bürgerdiensten und in anderen Bereichen fest

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In NRW ändert sich die Corona-Schutzverordnung ab dem 2. April. Auch für Dortmund entstehen dadurch neue Regelungen. Die Maskenpflicht soll aber teilweise bestehen bleiben. (Bildlizenz: DSW21)

Quelle: dortmund.de – Nachrichten

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