Ab dem 13. Januar gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW. In Ergänzung zu den neuen Regeln zur Eindämmung des Coronavirus verlängert die Stadt Dortmund die geltende Maskenpflicht für Teilbereiche der Innenstadt und auf allen Wochenmärkten. (Bildlizenz: Dortmund-Agentur, Grafik: A. Bick)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
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