Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Anzeigeverfahren beendet: Erstmals seit dem Doppelhaushalt 2008/2009 war der Haushalt der Stadt Dortmund nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig. Der Haushalt 2022 kann nun öffentlich bekannt gemacht werden und rückwirkend in Kraft treten. (Bildlizenz: Dortmund-Agentur, Stefanie Kleemann)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
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