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Finanzen und Lokalpolitik: Haushalt der Stadt Dortmund kann ohne Beanstandungen in Kraft treten

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Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes beendet. Der Haushalt war erneut nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig. Der Haushalt kann nun öffentlich bekannt gemacht werden und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. (Bildlizenz: Fachbereich Marketing + Kommunikation, Roland Gorecki)

Quelle: dortmund.de – Nachrichten

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