Die verlängerten Flugbetriebszeiten am Dortmund Airport hat das OVG Münster für rechtswidrig erklärt. Der Bedarf für die Zulassung von Nachtflügen besteht, jedoch wurden Lärmschutzbelange nicht korrekt abgewogen. Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Flugverkehr. Weitere Schritte folgen nach der Urteilsbegründung. (Bildlizenz: Dortmund Airport 21)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
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