Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag am 15. April als stiller Feiertag geschützt ist.
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
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Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag am 15. April als stiller Feiertag geschützt ist.
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