Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Verfahren über das städtische Internetportal dortmund.de zwischen der Stadt Dortmund und dem Verlag Lensing-Wolff seine Entscheidung getroffen – und zwar zugunsten der Stadt. (Bildlizenz: www.stock.adobe.com / crizzystudio)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
