Derzeit werden Ukrainer*innen mit Asylleistungen versorgt. Dies wird sich zum 1. Juni ändern: Statt über das Asylbewerberleistungsgesetz sollen die Menschen Hilfen aus dem Sozialgesetzbuch II beziehen. Damit soll die Stadtkasse entlastet werden. (Bildlizenz: Agentur für Arbeit Dortmund)
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
